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Laupheimer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig vom 01.04.2026 bis 31.03.2028

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 140 m². Für nachträgliche An- und Ausbauten ist deren Bezugsfertigkeit maßgeblich.

2. Art, Ausstattung und Beschaffenheit

Nur vom Vermieter gestellte Merkmale ansetzen. Bei der Heizung ist höchstens eine der beiden aufwertenden Arten wählbar.

Aufwertende Merkmale

Abwertende Merkmale

3. Modernisierung

Nur bei Baujahr vor 2001 und Durchführung seit 2011: Vollsanierung ab acht, Teilsanierung bei vier bis sieben der zwölf amtlich aufgeführten Maßnahmen.

4. Adresse und Wohnlage

Die Adresse setzt acht amtlich veröffentlichte Lagekriterien automatisch. Nicht veröffentlichte Adressen können anhand der tatsächlichen Verhältnisse manuell eingeordnet werden; der Rechner schätzt keine Werte.

Negative Lagemerkmale

Positive Lagemerkmale

Ortsteil

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Laupheim.

Die Zweidrittel-Spanne beträgt im Schnitt ±15 %. Für die automatisierten Wohnlageparameter sind stets die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort maßgeblich; nötigenfalls können die gesperrten Adresswerte nach dem Leeren der Adresse manuell angepasst werden. Garagen- und Stellplatzmieten sind nicht enthalten.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Laupheim 2026, amtliches Straßenverzeichnis und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Laupheim 2026: Wie werden Ausstattung und Lage verrechnet?

Der Mietspiegel Laupheim 2026 setzt sich aus einer Basismiete und prozentualen Wohnwertmerkmalen zusammen. Wohnfläche und Baujahr liefern den Ausgangswert. Ausstattung, Modernisierung und Lage führen zu Zu- oder Abschlägen. Berechnet wird die Nettomiete ohne Betriebskosten, Stellplatzentgelt sowie Möblierungs- und Untermietzuschläge.

Ist der Laupheimer Mietspiegel qualifiziert?

Ja, die Stadt und die Interessenvertretungen haben ihn als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Er gilt vom 1. April 2026 bis 31. März 2028. Sein Gebiet umfasst die Kernstadt sowie Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen und Untersulmetingen.

Unmittelbar erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen von 30 bis 140 Quadratmetern. Nicht zum Anwendungsbereich gehören etwa selbst genutztes Eigentum, Wohnheime, preisgebundene Wohnungen sowie gewerblich oder nur kurzfristig vermieteter Wohnraum. Für überwiegend möblierte und nicht abgeschlossene Wohnungen liefert die Erhebung keine direkte Grundlage.

Wie entsteht der Laupheimer Mittelwert?

Die Tabelle enthält 160 Basismieten aus 16 Größen- und zehn Baualtersklassen. Alle passenden Merkmale werden anschließend als Prozentpunkte addiert. Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärme, Badfenster, Glasfaser, Netzwerkverkabelung, Aufzug und Einbauküche bringen jeweils +3 Prozent. Einfache Böden führen zu −7 Prozent, Einzelöfen zu −10 Prozent.

Bei Gebäuden vor 2001 bringt eine Teilsanierung seit 2011 mit vier bis sieben Maßnahmen +7 Prozent. Eine Vollsanierung ab acht Maßnahmen ergibt +16 Prozent. Die Auswahl verändert das Baujahr nicht. Für Bihlafingen nennt die Broschüre zusätzlich −9 Prozent, kennzeichnet diesen Ortsteilwert aber ausdrücklich als nicht qualifizierte Orientierungshilfe.

Was trägt die genaue Adresse bei?

Das Straßenverzeichnis weist je veröffentlichter Anschrift acht Lageindikatoren aus. Dazu zählen kurze Wege zu Schule, Spielplatz oder Gastronomie, Entfernungen zu Haltestelle und Rathaus, Industrienähe und Bebauungsdichte. Vier Merkmale wirken mit jeweils −5 Prozent, vier mit jeweils +2 Prozent.

Die Adressangaben unterstützen die Berechnung, maßgeblich bleiben aber immer die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Ist eine Anschrift nicht veröffentlicht, darf der Rechner keine Werte aus Nachbarhäusern übernehmen oder die Lage schätzen.

Wie werden Rundung und Spanne berechnet?

Der prozentuale Korrekturbetrag wird zuerst auf Cent gerundet. Im amtlichen Beispiel führen 84 Quadratmeter, Baujahr 1980 und insgesamt +5 Prozent von 8,07 auf 8,47 Euro je Quadratmeter. Das ergibt 711,48 Euro monatlich. Die Zweidrittelspanne von ±15 Prozent reicht dort von 7,20 bis 9,74 Euro je Quadratmeter.

Diese Spanne bildet statistische Streuung ab und entscheidet nicht automatisch über die rechtliche Zulässigkeit. Der konkrete Wert muss durch Wohnwertmerkmale erklärbar sein; bei Mieterhöhungen kommen gesetzliche Fristen, Kappungsgrenze und Begründungsanforderungen hinzu.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel 2026 für die Stadt Laupheim einschließlich der Ortsteile.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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