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Rastatter Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025/2026 · gültig vom 01.04.2025 bis 31.12.2026

1. Wohnung

Vergleichsmieten sind für Wohnflächen von 35 bis unter 160 m² und für bis August 2024 bezugsfertige Wohnungen ausgewiesen. Bei späteren Aus- oder Anbauten gilt deren Bezugsfertigkeit.

2. Sanitärausstattung im Hauptbad

Nur von der Vermieterseite gestellte Ausstattung berücksichtigen. Ein WC gehört zum Standard und wird nicht gezählt.

Gezählt werden Badewanne, getrennte Dusche, ein oder mehrere Waschbecken, Einhandmischer, Bidet, Urinal, Handtuchwärmer, Fußbodenheizung im Bad, Fenster oder wirksame Entlüftung, gefliester Fußboden und mindestens türhoch geflieste Wände im Nassbereich.

3. Heizung und Bodenbelag

Hauptsächliche Heizungsart

Überwiegender Bodenbelag im Wohnbereich

4. Küche

5. Weitere Ausstattungsmerkmale

6. Sanierungen und Modernisierungen

Baujahresabhängig nicht anwendbare Merkmale werden automatisch gesperrt.

7. Wohnlage und Lärmbelastung

Die Zone kann manuell gewählt oder über das amtliche Straßenverzeichnis gesetzt werden. Bei Bereichen ist der veröffentlichte Hausnummernbereich auszuwählen; unbekannte Adressen werden nicht geschätzt.

Lärmbelastung durch Verkehr, Industrie, Gewerbe oder Veranstaltungen

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rastatt.

Die ausgewiesene Mietpreisspanne beträgt ±12 %. Abweichungen vom Mittelwert sollen mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden. Zone X bezeichnet kein oder zum Stand August 2024 noch nicht besiedeltes Wohngebiet; dort ist der Mietspiegel nicht anwendbar.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Rastatt 2025/2026 und Dokumentation zur Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Rastatt 2025/2026: Wie führen Punkte zur Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Rastatt 2025/2026 kombiniert eine Basis-Nettomiete nach Wohnfläche und Baualter mit Punkten für Ausstattung, Modernisierung, Lärm und Wohngebiet. Ein Punkt entspricht einem Prozent der Basis. Die Monatswerte beziehen sich auf die Nettokaltmiete.

Ist der Rastatter Mietspiegel qualifiziert?

Ja, sein Rechtscharakter ist nach § 558d BGB qualifiziert; die Anerkennung beschloss der Rastatter Gemeinderat. Anwendbar ist die Ausgabe vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026. Die zugrunde liegende Befragung wurde im Oktober und November 2024 durchgeführt.

Erfasst sind frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet, die bis August 2024 bezugsfertig wurden und 35 bis unter 160 Quadratmeter groß sind. Dienst- und Werkswohnungen, Heime, Ferienwohnungen und preisgebundener Wohnraum gehören nicht dazu. Zone X und Wohnungen außerhalb besiedelter Wohngebiete liefern keinen Vergleichswert.

Wie wird der Basiswert ausgewählt?

Die Tabelle verbindet 24 Wohnflächenklassen mit 16 Baualtersklassen und enthält 384 Basismieten. Dezimale Wohnflächen werden halboffenen Intervallen zugeordnet. Danach werden alle zutreffenden Punkte saldiert und als gemeinsamer Prozentsatz auf die Basis angewandt.

Eine gehobene Sanitärausstattung bringt +4 Prozent, eine offene Küche +3 Prozent. Fehlender Balkon, fehlende Loggia oder Terrasse führen zu −3 Prozent. Modernisierungen besitzen feste Baujahresgrenzen, weil der modernere Standard bei jüngeren Gebäuden bereits in der Basismiete berücksichtigt ist.

Sanitär-, Heizungs- und Elektromodernisierung zählen nur bis Baujahr 2014. Neue Böden ab 2019 sind nur bis Baujahr 2018 ansetzbar. Wärmeschutzfenster und energetische Dach- oder Fassadensanierung bleiben Gebäuden bis 1996 vorbehalten. Gesperrte Merkmale dürfen die Punktesumme nicht verändern.

Welche Bedeutung hat die Wohngebietszone?

Zone A bleibt neutral, Zone B ergibt +3 Prozent, Zone C +6 Prozent und Zone D +9 Prozent. Das amtliche Straßenverzeichnis unterscheidet ganze Straßen, einzelne Hausnummern und Bereiche. Eine veröffentlichte Zone sollte deshalb anhand der vollständigen Anschrift ausgewählt werden; unbekannte Adressen dürfen nicht geschätzt werden.

Zusätzlich wirkt eine mäßige Lärmbelastung mit −3 Prozent, eine starke mit −6 Prozent. Lärm und Zone sind getrennte Merkmale und werden beide in die Gesamtpunktzahl aufgenommen.

Wie werden Spanne und Monatswerte gerundet?

Der ungerundete Mittelwert wird auf Cent je Quadratmeter gerundet. Unter- und Obergrenze entstehen mit 88 beziehungsweise 112 Prozent des ungerundeten Werts. Die Monatsbeträge werden anschließend aus den centgerundeten Quadratmeterwerten gebildet und auf volle Euro gerundet.

Ein neutraler Fall mit 72 Quadratmetern und Baujahr 2010 ergibt 7,79 Euro je Quadratmeter und 561 Euro monatlich. Die Spanne beträgt ±12 Prozent. Sie ist keine automatische Rechtmäßigkeitsgrenze; konkrete Merkmale und gesetzliche Voraussetzungen sind zusätzlich zu prüfen.

Im Streitfall bleibt deshalb eine individuelle Beratung sinnvoll.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Rastatt 2025/2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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