Wormser Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · Stadtratsbeschluss vom 30.09.2026
1. Wohnung
Tabelle 1 gilt für Wohnungen, bei denen Bad oder Sammelheizung fehlt; Tabelle 2 für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung. Für Wohnungen ohne Bad und ohne Sammelheizung veröffentlicht die Stadt keinen Tabellenwert. Das Baujahr ist das Jahr der ersten Bezugsfertigkeit; ein jüngeres Baujahr setzt wesentlichen Bauaufwand und regelmäßig einen gutachterlichen Nachweis voraus.
2. Art der Wohnung und Gebäude
3. Besondere Ausstattung
4. Sanitärausstattung und Heizung
Ausstattungsmerkmale sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sie Eigentum des Vermieters sind.
5. Modernisierung
Doppelverglasung ist ab Baujahr 1970 Standardausführung und erhält dann keinen Zuschlag. Für die übrigen Modernisierungsmerkmale nennt die Ausgabe 2026 keine Baujahresgrenze. Dach, Fassade und Keller zählen jeweils +1,5 %; alle drei Maßnahmen zusammen ergeben den veröffentlichten Komplettwert von +4,5 %.
6. Beschaffenheit und Lage
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Worms.
Der qualifizierte Mietspiegel 2026 gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des frei finanzierten Wohnungsbaus in Worms. Ausgenommen sind insbesondere öffentlich geförderte, gewerblich oder selbst genutzte, nur vorübergehend, ganz oder überwiegend möbliert sowie vollständig untervermietete Wohnungen, Dienst-/Werkswohnungen und Wohnraum in Heimen.
Der Mietspiegel 2026 wurde am 30.09.2026 vom Stadtrat beschlossen; Erhebungsstichtag war der 01.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Mietspiegel 2026 und amtliche Übersichtsseite der Stadt Worms.
Mieterhöhung sicher aufsetzen
Ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu formulieren ist alles andere als trivial – nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Doku-Assistenten.
Mietspiegel Worms 2026: Welche Werte gelten für Ihre Wohnung?
Der Mietspiegel Worms 2026 beruht auf einer neuen Erhebung und ersetzt die Ausgabe 2024. Für Ihre Vergleichsmiete zählen Ausstattung, Wohnfläche, Baujahr und weitere Wohnungsmerkmale. Der Mietspiegelrechner oben verbindet den passenden Tabellenwert mit den zutreffenden Zu- und Abschlägen. Die veröffentlichte Mietspanne begrenzt dabei das rechnerische Ergebnis.
Welche Grundlage hat der Wormser Mietspiegel 2026?
Die Stadt Worms veröffentlicht die Ausgabe als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, gestützt auf eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen. Erhebungsstichtag war der 1. Juni 2026. Die IGES Mobility GmbH wertete die Daten wissenschaftlich mittels Regressionsanalyse aus. Der Stadtrat beschloss den Mietspiegel am 30. September 2026. Ein gesondertes Inkrafttreten oder Enddatum nennt die Broschüre nicht.
Erfasst sind frei finanzierte Mietwohnungen in Worms. Ausgenommen sind insbesondere Sozialwohnungen, gewerblich oder selbst genutzte Wohnungen, Heime, Dienst- und Werkswohnungen sowie vorübergehend vermieteter Wohnraum. Auch ganz oder überwiegend möblierte und vollständig untervermietete Wohnungen fallen heraus. Die Tabellen nennen Nettokaltmieten: Betriebs- und Nebenkosten, Heizung, Warmwasser, Garagen und Stellplätze sind nicht enthalten.
Welche Tabelle passt zur Wohnung?
Tabelle 1 gilt bei mittlerer Ausstattung mit Bad oder Sammelheizung, Tabelle 2 bei guter Ausstattung mit beidem. Eine Sammelheizung umfasst auch Etagen- und Fernheizung. Beide Tabellen unterscheiden vier Größen: bis 50, über 50 bis 70, über 70 bis 90 und über 90 Quadratmeter. Bei mittlerer Ausstattung gilt jeweils ein Wert für alle Baujahre. Bei guter Ausstattung kommen acht Baujahresklassen hinzu, erstmals einschließlich 2022 bis 2025.
Jedes Feld enthält einen Median als mittleren Mietwert sowie zwei Spannengrenzen. Für eine gut ausgestattete Wohnung von 1966 bis 1977 mit 60 Quadratmetern beträgt der Median 8,14 Euro je Quadratmeter. Die Spanne reicht von 6,85 bis 10,01 Euro. Insgesamt sind jetzt 36 Felder beziffert. Fünf davon haben wegen weniger als 30 Fällen nur bedingte Aussagekraft. Dazu gehört das früher unbelegte Feld für Wohnungen von 2014 bis 2021 bis 50 Quadratmeter.
Welche Merkmale verändern den Median?
Die Merkmaltabellen nennen feste Prozentwerte für Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Eine komplette Einbauküche bringt plus 3 Prozent, Fußbodenheizung in mehreren Zimmern plus 8 Prozent. Neu aufgeführt sind die zum Wohnraum offene Küche und die barrierefreie Erreichbarkeit mit Rollstuhl oder Rollator, jeweils mit plus 4 Prozent. Eine Kochnische zählt nicht als offene Küche.
Eine Erdgeschosswohnung erhält minus 4 Prozent. Bei der Straßenlage gilt genau eine Kategorie: Hauptstraße minus 4 Prozent, Nebenstraße ohne Korrektur, verkehrsberuhigte Straße oder Anliegerstraße plus 1,5 Prozent. Ausstattungsmerkmale setzen grundsätzlich Eigentum des Vermieters voraus; selbst eingebrachte Einrichtungen erhöhen den Wert nicht.
Welche Baujahresgrenze gilt bei Modernisierungen?
Nur für den Doppelverglasungszuschlag bleibt das Baujahr 1970 die Grenze: Ab diesem Baujahr gilt Doppelverglasung als Standardausführung. Bei älteren Wohnungen beträgt der Zuschlag 8 Prozent. Für Dreifachverglasung oder Schallschutzfenster nennt die Tabelle plus 9,5 Prozent.
Anders als 2024 enthält die Modernisierungstabelle keine allgemeine Beschränkung auf Baujahre vor 1970 mehr. Dämmungen an Dach, Fassade und Keller zählen jeweils plus 1,5 Prozent, zusammen höchstens die ausgewiesenen 4,5 Prozent für komplette Dämmung. Eine Modernisierung macht eine Wohnung allerdings nicht automatisch zum Neubau: Eine jüngere Baujahreseinstufung setzt wesentlichen Bauaufwand voraus und ist regelmäßig durch ein Gutachten nachzuweisen.
Wie wird die individuelle Miete begrenzt?
Das Ergebnis darf nach der Berechnungsregel die unveränderte Zweidrittelspanne des Tabellenfelds weder unter- noch überschreiten. Zuerst ergibt Median mal tatsächliche Wohnfläche die Tabellen-Monatsmiete. Darauf wirkt die Summe der positiven und negativen Prozentpunkte. Der Rechner begrenzt das Ergebnis erforderlichenfalls an der unteren oder oberen Monatsgrenze.
Bei der genannten 60-Quadratmeter-Wohnung sind das zunächst 488,40 Euro monatlich; die Spanne beträgt 411,00 bis 600,60 Euro. Als Mieter können Sie damit Ihre Nettokaltmiete einordnen, als Vermieter eine Berechnung nachvollziehbar begründen. Die statistische Spanne entscheidet jedoch nicht allein über die rechtliche Zulässigkeit einer Vertragsmiete oder Mieterhöhung.
Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Worms.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Verwaltungsbeirat prüft schlampig: Warum das die WEG teuer zu stehen kommt
Keller umbauen trotz Zweckbestimmung: Was WEG-Eigentümer wissen müssen
Maklervertrag per E-Mail: Wann die Textform erfüllt ist
Kostenverteilung im Wohnungseigentum: Wer zahlt die Balkonsanierung?
Vereinbarung einer Indexmiete: Warum die Platzierung im Mietvertrag entscheidend ist
WEG-Jahresabrechnung erfolgreich angefochten: Auch kleine Fehler zählen
Vermüllte Wohnung: Darf der Vermieter deshalb kündigen?

